Kostenerstattung für Selbst- & PrivatzahlerInnen
Die Kostenübernahme durch die PKV im Wege der Kostenerstattung hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte klären Sie daher zuvor mit Ihrer Krankenversicherung ab, welche psychotherapeutischen Leistungen übernommen werden. Für Aussagen darüber, ob die Kosten steuerrechtlich, z.B. als „außergewöhnliche Belastungen“ berücksichtigt werden können, setzen Sie sich bitte mit Ihrem Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigten in Verbindung.